Was bedeutet Kompostierbarkeit nach EN 13432 "Keimling"?
Kompostierbarkeit nach DIN EN 13432 bedeutet, dass ein Produkt in einer industriellen Kompostieranlage nach 12 Wochen Kompostierung nicht mehr als 10 Prozent der Rückstände (unter
Bezug auf die ursprüngliche Masse) in einem Sieb mit 2 Millimetern Durchlass zurückbleiben dürfen.
weiteren 3 Monaten sollen auch Partikel unter 2 Millimetern verstoffwechselt sein.
Viele weitere Informationen finden Sie hier:
https://einweggeschirr-bio.de/magazin/kompostierbarkeit-bio-einweggeschirr