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Es ist beschlossene Sache; das EU-Plastikverbot kommt und tritt zum 03.07.2021 in Deutschland in Kraft. Soweit so gut, doch welche Artikel sind betroffen und sollte nicht auch Bioplastik unter dieses Plastikverbot fallen? Eine Frage, der wir uns widmen möchten.
Die EU hat in mehreren Anläufen und Gremien abgestimmt und beschlossen, dass Plastik nun mehr vermieden werden soll. Hierzu wurde am 5. Juni 2019 die Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die erlassen. Dementsprechend werden Plastikprodukte immer mehr verschwinden. Doch auf Grundlage dieser Verordnung verbietet die Europäische Union Plastik nicht gänzlich, sondern zunächst punktuell beziehungsweise bestimmte Plastikprodukte. Bei dem EU-Plastikverbot, welches zum Juli dieses Jahrs umgesetzt wird, geht es vor allem um die Plastik Einwegprodukte, die so häufig durch „Littering“ in der Natur, im Wasser und den Stränden zu finden sind. Darunter fällt unter anderem auch Besteck aus Plastik. Entsprechend wird das klassische Plastikbesteck fortan verboten, weil es allzu häufig eben nicht ordnungsgemäß entsorgt wird und in der Natur landet.
Viele Fragen erreichten uns im Anschluss an die EU Verordnung zum Plastikverbot hinsichtlich der PLA und C-PLA Artikel. Die PLA und C-PLA Produkte sind schließlich aus sogenanntem Bioplastik. Es entstand die Frage, ob diese ebenfalls vom Plastikverbot betroffen sein werden. Dies konnten wir zunächst für das gesamte Sortiment verneinen, jedoch gibt es mittlerweile eine Neuerung für das C-PLA Besteck. C-PLA Besteck wird nach neuesten Erkenntnissen nun auch von dem EU Plastikverbot betroffen sein. Dies war einige Zeit nicht ganz klar, da C-PLA als Bioplastik nicht herkömmlichen Plastik entspricht. Denn anders als bei den herkömmlichen Plastik Einwegprodukten dient nicht Rohöl, sondern PLA, sprich Polymilchsäure und Maisstärke als Grundstoff zur Herstellung. Dies macht die PLA-Produkte biologisch abbaubar und industriell kompostierbar.
Doch wieso wird PLA Besteck nun auch verboten? Die EU ist der Überzeugung, dass es für das PLA Besteck bessere, umweltfreundlichere Alternativen gibt. Schau hierfür gerne in unsere Kategorien:
Auf Grundlage des PLA Besteck Verbots haben wir uns entschieden schon jetzt das gesamte PLA Besteck aus unserem Sortiment zu nehmen. WICHTIG Alle anderen Produkte rund um PLA Einweggeschirr wie Verpackungsbecher, Becher usw. sind nicht von dem Verbot betroffen. Es handelt sich ausschließlich um ein PLA Besteck Verbot. Dies ist sicherlich auf die verfügbaren Alternativen zurückzuführen. Es existieren Bereiche im Catering, Take Away und To Go Verkauf, bei denen durchsichtige Verpackungen unerlässlich sind.
Plastikverbot
Wie Eingangs beschrieben wird die EU Richtlinie zur Verringerung bestimmter Plastikprodukte in Deutschland umgesetzt und das Plastikverbot zum 03.07.2021 in Kraft treten. Wir wissen also exakt ab wann das Plastikverbot in Deutschland gilt.
Zudem können wir bereits benennen wo das Plastikverbot gilt. Denn auch Grundlage der EU Verordnung gilt das Verbot von Plastik nicht nur in Deutschland. Es gilt außerdem in den EU Ländern Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Dänemark, Irland, Griechenland, Portugal, Spanien, Finnland, Österreich, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Bulgarien, Rumänien, Kroatien.
Durch die Neuerung bei dem Plastikverbot 2021 und die Erweiterung zum PLA Besteck Verbot ergibt sich natürlich ein erweitertes Produktverbot. Welche Plastikprodukte werden also nach neuesten Informationen verboten?
- C-PLA Besteck
- Teller
- Trinkhalme
- Besteck
- Luftballonstäbe
- Rührstäbchen für Heißgetränke
- Plastiktüten
- Wattestäbchen
- Getränkeverpackungen aus Polystyrol
- Menüboxen aus Styropor
Sollte es bezüglich des EU Plastikverbots weitere Informationen und Updates geben halten wir euch selbstverständlich auf dem laufenden.
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