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C-PLA Geschirr Verbot - Bioplastik

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Nach unserem vorherigen Bericht über das CPLA-Besteck Verbot möchten wir das Thema CPLA-Geschirr Verbot aufgreifen um weitere Details zu durchleuchten und damit eure Fragen zu beantworten. Denn das C-PLA Besteck Verbot bedeutet nicht, dass das gesamte C-PLA Geschirr und Verpackungen verboten werden. Dieser Sachverhalt ist anhand der bisherigen Verordnung der EU nicht allzu eindeutig, daher möchten wir nun Licht ins Dunkle bringen.

C-PLA Geschirr von EU Plastikverbot betroffen?

Das EU-Plastikverbot ist beschlossen und wird zum 03.07.2021 in Deutschland umgesetzt. Welche Artikel aus dem Bereich Bioplastik beziehungsweise C-PLA betroffen sind möchten wir nun möglichst detailliert schildern.

Entscheidend für die Klärung, welches C-PLA Geschirr verboten wird, ist die Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff.  Vereinfacht wird diese auch als Einwegkunststoffverbotsverordnung – EWKVerbotsV bezeichnet. Die jüngste Fassung der EU Verordnung zum Plastikverbot ist von Januar 2021 und definiert deutlich das Problem und Ziel des EU Plastikverbots. Die Problematik von Einwegplastik und daraus produzierten Verpackungen ist von der EU mit dem folgenden Sachverhalt eindeutig benannt:

Die zunehmende Verwendung in kurzlebigen Produkten, die nicht dazu bestimmt sind, als Produkt längerfristig eingesetzt oder wiederverwendet zu werden, führt dazu, dass die damit einhergehenden Verbrauchsgewohnheiten immer weniger ressourceneffizient sind. Hinzu kommt, dass unsachgemäß entsorgte Einwegkunststoffprodukte in besonderem Maße zur Verschmutzung der Umwelt beitragen und für einen erheblichen Teil der Meeresvermüllung verantwortlich sind.

Weiterführende Informationen zu dem Thema Meeresvermüllung auf Grund von Plastik findest Du auch in unserem Beitrag Plastik im Meer- Wie lange dauert der Zerfall?

Die Einwegkunststoffverordnung zum Verbot von Plastik gehört insgesamt zu dem Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft und damit der gesamten Strategie zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte. Der Aktionsplan betrifft aber nicht nur Einwegplastik Produkte wie Besteck, Geschirr und Verpackungen, sondern sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren. Zudem soll das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt begrenzt und die Ressource „Kunststoff“ besser bewirtschaftet werden.

In Zukunft haben die Mitgliedstaaten der EU, so auch Deutschland, das Inverkehrbringen der explizit benannten Einwegkunststoffprodukte, für die es bereits geeignete Alternativen gibt, gänzlich zu verbieten. Gleiches gilt für Produkte aus mit Zusatzstoffen versehenen Kunststoffen, die durch Oxidation einen Zerfall des Kunststoffs in Mikropartikel oder einen chemischen Abbau herbeiführen (sog. oxo-abbaubare Kunststoffe), da sich diese in der Umwelt in besonderem Maße, nur zu Mikropartikeln zersetzen.

Verbot Einwegplastik-Produkte

Welche Produkte aus Plastik verboten werden ist hinlänglich bekannt, dennoch listen wir diese der Vollständigkeit halber erneut auf.

  • Besteck inklusive C-PLA Besteck
  • Teller
  • Trinkhalme
  • Luftballonstäbe
  • Rührstäbchen für Heißgetränke
  • Plastiktüten
  • Wattestäbchen
  • Getränkeverpackungen aus Polystyrol
  • Lebensmittelbehälter aus Styropor

 

Trotz dieser exakten Auflistung der Artikel, die laut EU Plastikverordnung ab Mitte dieses Jahres verboten werden sollen, erreichen uns immer wieder Fragen hinsichtlich des C-PLA Geschirrs und der Verpackungen. Wir finden absolut berechtigt, denn die EU Verordnung lässt eine ganze Menge Spielraum zu und benennt einige wichtige Informationen nicht sonderlich deutlich. Daher möchten wir im Folgenden auf die Definitionen eingehen um zu verdeutlichen was genau und weshalb verboten wird.

Einwegplastikprodukte

Die EU verbietet eindeutig Produkte aus Plastik, die lediglich einmal benutzt werden können. Dazu zählt vor allem Einwegbesteck, aber eben auch Einwegteller, Menüboxen aus Styropor und andere Plastikprodukte. Per Definition der EU ist ein Einwegkunststoffprodukt:

Ein ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehendes Produkt, das nicht konzipiert, entwickelt und in Verkehr gebracht wird, um während seiner Lebensdauer mehrere Produktkreisläufe zu durchlaufen, indem es zur Wiederbefüllung an einen Hersteller oder Vertreiber zurückgegeben wird oder zu demselben Zweck wiederverwendet wird, zu dem es hergestellt worden ist

Anhand dieser Definition wird deutlich, dass von dem EU Verbot auch Produkte betroffen sind, die nicht nur komplett, sondern auch teilweise aus Plastik bestehen. Entsprechend ist CPLA-Besteck von dem Verbot ebenfalls betroffen, da es Teile von Plastik enthalten kann, obgleich das Einwegbesteck industriell kompostierbar ist.

Was die Definition zwischen Einweg- und Mehrwegprodukt angeht, so hat die EU hier ebenfalls einen gewissen Spielraum geschaffen, da es auf die objektive Verkehrsauffassung zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens ankommt.

Oxo-abbaubarer Kunststoff

Die Bezeichnung oxo-abbaubarer Kunststoff lässt schnell auf biologisch abbaubare und kompostierbare Produkte wie C-PLA schließen. Doch Vorsicht; oxo-abbaubare Produkte sind absolut nicht mit biologisch abbaubaren Artikeln zu vergleichen. Die Definition der EU zu oxo-abbaubarem Kunststoff lautet wie folgt:

Kunststoff, der Zusatzstoffe enthält, die durch Oxidation einen Zerfall des Kunststoffs in Mikropartikel oder einen chemischen Abbau herbeiführen.

Oxo-abbaubare Einwegkunststoffprodukte zerfallen zwar in einzelne, kleinere Bestandteile, sind aber nicht mit biologisch abbaubaren Verpackungen zu verwechseln, weil sie eben nicht von vollständig von Mikroorganismen zersetzt werden. Daher sind diese Verpackungen und Geschirrarten nicht kompostierbar oder biologisch abbaubar.

Um die Begrifflichkeit genauer zu erklären möchten wir uns an einem Produktbeispiel bedienen. Oxo-abbaubarer Kunststoff wird häufig in der Landwirtschaft verwendet. Hier kommen Folien zum Einsatz, welche nach ihrer Verwendung vor Ort liegengelassen werden, da sich diese mit der Zeit verkleinern. Diese Art von Produkten aus oxo-abbaubaren Kunststoffen werden nach § 3 EWKVerbotsV Absatz 2 ausnahmslos verboten.

Der entscheidende Unterschied zwischen biologisch abbaubaren und oxo-abbaubaren Produkten ist, dass sich oxo-abbaubare Artikel zwar abbauen, sprich zerkleinern, aber diese in Mikroplastik zerfallen. Biologisch abbaubares Geschirr und Verpackungen zersetzen sich hingegen gänzlich und hinterlassen eine organische Masse.

EU Plastikverbotsbestimmung

Das Verbot des Inverkehrbringens ist nach § 3 EWKVerbotsV in zwei Teile aufgeteilt: In Absatz 1 werden Einwegkunststoffprodukte, wie bereits geschildert (Wattestäbchen, Plastikgeschirr und -besteck, Trinkhalme, Luftballonstäbe, Getränkebehälter aus Polystyrol, sowie Lebensmittelbehälter aus Styropor), konkret vom Verbot erfasst, wohingegen in Absatz 2 alle Produkt aus oxo-abbaubaren Kunststoffen ausnahmslos verboten werden.

Verpackungen und Transportbehälter

Auf Grundlage der geschilderten Thematik und den definierten Begrifflichkeiten wäre anzunehmen, dass sämtliche Einwegkunststoffprodukte verboten werden. Vor allem weil die EU explizit Besteck und Teller aus Plastik, sowie Menüboxen aus Styropor verbietet. Doch dem ist nicht so. An dieser Stelle müssen wir uns erneut auf die Begrifflichkeiten und Definitionen zurückgreifen um die Erklärung zu verdeutlichen. Schalen, Suppenbecher, Salatschalen, Coffee to Go Becher, Menüboxen (aus anderem Material als Styropor), Feinkostbecher, Verpackungsbecher, Obstbecher, Getränkebecher und viele weitere vermeintliche Einwegprodukte werden nicht verboten, da diese nicht als Einweggeschirr im eigentlichen Sinne definiert werden, sondern als Verpackung und Transportbehälter. Diese sogenannten Verpackungen und Transportbehälter werden nicht verboten.

Wird C-PLA Geschirr verboten?

C-PLA Geschirr wird auf Grundlage der oben beschriebenen Thematik nicht pauschal verboten. Nach dem EU Plastikverbot wird von dem C-PLA Sortiment ausschließlich das Besteck betroffen sein. Denn das C-PLA Besteck gilt als Einweggeschirr beziehungsweise Besteck und demnach als Einwegkunststoffprodukt. Anders stellt sich dies jedoch bei den anderen Produkten aus C-PLA dar. Getränkebecher, Verpackungsbecher, Suppenbecher, Schalen oder andere Verpackungen werden nicht verboten, da diese laut Definition als Transportbehälter gelten.

Auf diese sogenannten Transportbehälter wird mit in Kraft treten des Plastikverbots dennoch eine entscheidende Veränderung zukommen. Ab dem 03. Juli 2021 müssen Verpackungen, die gänzlich oder anteilig Plastik enthalten, kenntlich gemacht werden. Dies wird mit einem gesonderten Logo auf jeder Verpackung ersichtlich sein.

Fazit EU Plastikverbot

Mit der Umsetzung und dem in Kraft treten der Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff (Einwegkunststoffverbotsverordnung - EWKVerbotsV) zum 03.07.2021 wird es weitreichende Veränderungen geben. Dem Ziel der Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte wird man hiermit sicherlich näher komme und Plastikprodukte werden immer mehr verschwinden. Dennoch bietet die Verordnung der Europäische Union rund um das Plastikverbot einen gewissen Spielraum. Plastik und C-PLA, sprich Bioplastik werden nicht gänzlich, sondern zunächst punktuell verboten. Entsprechend betrifft das Plastikverbot nicht alle Produkte. So sind zum Beispiel C-PLA Bestecke in Zukunft verboten, nicht jedoch C-PLA Verpackungen und Becher, da diese als Transportbehälter gelten. Zudem regelt die Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten recht deutlich, dass es adäquate Alternativen geben muss. Hinsichtlich der durchsichtigen Bioplastik Verpackungen ist C-PLA derzeit, die einzige, umweltfreundlichere Lösung im Gegensatz zu Plastik. Diese Art von transparenten Verpackungen ist in einigen Bereichen wie dem Catering und der Gastronomie hin und wieder unabdinglich. Letztlich ist dies sicherlich auch ein Grund, weshalb diese C-PLA Verpackungen von dem Verbot betroffen sind.

Schlussendlich wird das Bestreben des EU-Plastikverbots, Plastik Einwegprodukte, die häufig durch „Littering“ in der Natur, im Wasser und den Stränden zu finden sind, zu unterbinden, sicherlich eine Wirkung zeigen. Inwiefern diese Maßnahmen umfangreich greifen können und ob diese ausreichen wird sich in Zukunft zeigen.

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  • Zum Thema CPLA Einwegbesteck Verbot?


    Ich habe nicht so richtig verstanden, wird jetzt tatsächlich CPLA Einwegbesteck, also Gabel, Messer und Löffel verboten? Ich frage deshalb besorgt nach, da ich es kaum im Internet finde. Kann man es irgendwo lesen, dass CPLA verboten wird?

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