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Essensreste und bio Einweggeschirr richtig entsorgen - Sonderregelungen für Gewerbe

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Während kompostierbares Einweggeschirr im Privathaushalt mit dem übrigen Bio-Müll entsorgt werden kann, müssen Gaststätten und andere Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung besondere Bestimmungen beachten. Eine Reihe von Vorschriften aus unterschiedlichen Gesetzen regeln den Umgang mit pflanzlichen und tierischen Abfällen. Die wichtigsten haben wir hier für dich zusammengestellt. Wie diese Regelungen in der Praxis umzusetzen sind, erfährst du von deinem zuständigen Gewerbeamt bzw. Gewerbeaufsichtsamt. Auch die Entsorgungsunternehmen, die du mit der Abholung beauftragst, helfen dir weiter.

Verordnungen zur Entsorgung von Bio-Abfällen - die Grundlagen

Gastronomie und Großküchen ist es längst zur Gewohnheit geworden, die bei der Zubereitung und Speisen entstehenden Abfälle oder Speisereste fachgerecht von anderem Müll zu trennen. Sie sind jedoch nicht die einzigen gewerblichen Anbieter. Auch Verpflegungseinrichtungen in Kindergärten, Schulen, für Vereine, Märkte oder Straßenfeste können diesen besonderen Regelungen unterliegen. Ob einmalige Veranstaltungen wie das Vereinsfest zum Jubiläum oder der eintägige Weihnachtsmarkt deines Sportvereins davon ausgenommen werden, erfahrt ihr bei eurer Kommune.

Die strengen Vorgaben kommen jedoch nicht von ungefähr. Es waren Seuchen wie die Bovine Spongiforme Enzephalopathie, bekannt als BSE, die für eine Überarbeitung der früheren Vorlagen sorgten. Diese Erkrankungen können von Menschen auf Tiere und umgekehrt springen. Dass dies verhindert werden muss, ist klar. Die entsprechenden detaillierten Gesetze dienen der Sicherheit aller und helfen mit, Seuchen einzudämmen oder besser noch, sie ganz zu verhindern. Sie finden sich im TierNebG (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz) und der TierNebV (Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes).

Zu diesen Vorschriften zählt zum Beispiel auch, dass Küchen- und Speiseabfälle pasteurisiert werden müssen, falls sie über eine Biogas- oder Kompostierungsanlage entsorgt werden, die sich auf einem Hof mit Nutztieren befindet. Ehe die neue, sinnvolle Regelung in Kraft trat, war es durchaus üblich, Abfälle aus der Gastronomie nicht nur in die Nähe der Nutztiere zu bringen, sondern sie direkt an sie zu verfüttern.

Ganz so kompliziert, wie sich die Vorschriften lesen, ist die Umsetzung in der Praxis zum Glück nicht. Es sind nur wenige Eckpunkte, die du dir merken musst. Vorausgesetzt, du überlässt die Hauptschritte in der Entsorgung fachlich versierten Firmen. Sie findest du im Branchenbuch oder über Hinweise, die du bei der Gewerbeanmeldung bekommst. Was den Verantwortlichen von Großküchen, Streetfood-Anbietern und Gaststätten bleibt, sind Vorbereitungsarbeiten. Nur wenn diese korrekt erledigt werden, können auch die Entsorgungsunternehmen sicher arbeiten.

Entsorgung von tierischen Abfällen

Wenn sich im gewerblichen Bereich pflanzliche Speisereste nicht von tierischen trennen lassen, gelten hier die besonderen Regelungen nach dem TierNebG. Gemüsereste, die beim Putzen und Schneiden von Gemüse entstehen, können also in einer Biotonne entsorgt werden. In der Hektik eines Küchenbetriebs wird es aber nicht immer möglich sein, Arbeitsbereiche und Arbeitsgeräte so zu säubern, dass keine Vermischung von pflanzlichen und tierischen Abfällen vorkommt.

Noch weniger ist dies bei zubereiteten Speisen der Fall. Alles, was auf dem Teller zurückbleibt und wieder in die Gastroküche wandert, muss getrennt gesammelt werden. Der entsprechende § 4 des TierNebG ist hier sehr streng. Er besagt, dass Küchen- und Speiseabfälle getrennt "zu halten, aufzubewahren, einzusammeln und zu befördern" sind. Dies betrifft alle Schritte der Entsorgung, vom Trennen in der gewerblichen Küche angefangen bis zum zur Verwertung in geeigneten Biogas und Kompostieranlagen.

§ 4 Abs. 2 schreibt vor, durch wen und wie die Entsorgung vor sich zu gehen hat. Nur registrierte Betriebe dürfen diese besonderen Abfälle abholen. Dies muss "unverzüglich nach der Bereitstellung durch die Besitzer" erfolgen. Gastronomen wie auch Entsorgungsbetriebe sind hier ordentlich gefordert. Möchtest du also dein eigenes Catering-Unternehmen oder dich mit einem Foodtruck selbstständig machen, lohnt es sich, nicht nur hochwertiges kompostierbares Einweggeschirr zu besorgen, um der Umwelt Rechenschaft zu tragen. Gleichzeitig solltest du sicherstellen, dass sämtliche Abfälle auch entsprechend entsorgt werden können.

Gewerblicher Biomüll - kommunale Möglichkeiten

Jede Menge Abfälle, die bei der Lebensmittelzubereitung oder dem Vertrieb von Speisen entstehen, kannst du je nach Kommune aber problemlos in eine gewerbliche Biotonne geben. Dazu gehören zum Beispiel

  • Beeren
  • Brotreste
  • Gemüseabfälle
  • Küchenpapier
  • Nussschalen
  • Teeblätter
  • Kaffeesatz

Falls du bei dem ein oder anderen Abfall im Zweifel bist, kannst du jederzeit bei deinem Abfallunternehmen nachfragen. Merkblätter über die Abfallbeseitigung erhältst du ebenfalls dort oder beim zuständigen Gewerbeamt. Alle, die in deinem Betrieb mitarbeiten, solltest du ausführlich über die Gesetzesvorgaben unterrichten. Ganz besonders gilt dies für angestelltes Personal. Hier könntest du sonst unter Umständen haftbar gemacht werden, wenn sich aus Fehlverhalten Schaden ergibt. Dies ist in den §§ 831 ff. BGB festgelegt. Am besten lässt du dir bestätigen, dass jeder Mitarbeiter informiert wurde.

To-Go-Verpackungen, Bio Einweggeschirr und Holzbesteck - umweltfreundlich und recycelbar

Unsere To-Go-Verpackungen wie Pizzakartons, Tragetaschen oder Holzbesteck könntest du ebenfalls in der gewerblichen Biotonne entsorgen. Sie werden aber kaum wieder den Weg zu dir zurückfinden. Deine Kunden sind aber bestimmt froh, wenn du ihnen den entsprechenden Tipp gibst. Druckst du sie auf kleine Flyer oder Karten mit deiner Kontaktdaten auf, hast auch du einen Vorteil dabei: Sie erinnern sich besonders gut an dich.

Interessant ist die Frage nach der sachgerechten Entsorgung bei unserem Einweg-Bio-Geschirr. Wenn du die Teller aus Bambus, Palmblatt oder Zuckerrohr nach dem Catering in die Biotonne geben willst, musst du sie von Essensresten befreien - falls diese nicht rein vegan waren. Da alles unsere Teller nicht nur gut abgewischt, sondern bei Bedarf auch gespült werden können, ist das allerdings kein Problem. Alternativ kannst du sie auch zusammen mit den Essensresten durch das Entsorgungsunternehmen abholen lassen, falls dir die Trennung aus technischen Gründen - wie etwa bei der Abfalltonne am Imbissstand - nicht möglich ist.

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