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Kompostierbares Einweggeschirr - Zertifikate

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In unserem ersten Beitrag rund um das Thema Kompostierung berichteten wir über die Unterschiede zwischen industrieller Kompostierung und der Kompostierung zu Hause. Alle Informationen zum Nachlesen findest Du hier: Kompostierung zu Hause vs. Industrielle Kompostierung.

Dieser Beitrag diente dem Einstieg in die gesamte Thematik Kompostierung und sollte vor allem dazu diesen die Begriffe zu definieren, so dass der Prozess verständlich wird.

In diesem zweiten Beitrag möchten wir nun die Produkte aufgreifen, welche industriell kompostierbar sind. Wir werden industriell kompostierbare Produkte anhand von Bio Einweggeschirr und Verpackungen beispielhaft aufzeigen und zudem detailliert auf die damit verbundenen Richtlinien eingehen.

Zertifikate- Kompostierbares Einweggeschirr

Mit Herstellung von biologisch abbaubaren Produkten beauftragte die Europäische Kommission bereits in den 1990er das Europäische Komitee für Normung, CEN, Siegel und Normen für kompostierbare Produkte zu erarbeiten. Vor allem um einheitliche Anforderungen und Bezeichnungen einzuführen, da viele missverständliche Informationen kursierten.

Die bekannteste Spezifikation für Kompostierbarkeit ist die DIN EN 13432, welche Produkte kennzeichnet, die industriell kompostierbar sind.

Industriell kompostierbar- Was bedeutet das?

Die Begriffe Kompost und Kompostieren sind den meisten aus dem häuslichen Umfeld ein Begriff. Industriell kompostierbar beziehungsweise industrielle Kompostierung eher weniger. Da wir, wie bereits geschildert, in unserem ersten Beitrag erläutert haben wie eine industrielle Kompostierung faktisch funktioniert, möchten wir nun vielmehr auf den Begriff „industriell kompostierbar“ eingehen. Was bedeutet industriell kompostierbar eigentlich?

Nicht alle Produkte, die recyclingfähig sind, sind auch industriell kompostierbar. Gleiches gilt auch im Vergleich von industriell kompostierbaren Produkten zu der Kompostierung zu Hause. Auch hier gibt es Unterschiede.

Industriell kompostierbare Produkte wie zum Beispiel Bio Einweggeschirr und Verpackungen unterliegen Richtlinien und Standards, da sie einhergehend Mindestanforderungen erfüllen müssen. Explizit bedeutet das, dass die Produkte innerhalb von 30 Tagen kompostierbar sein beziehungsweise zerfallen müssen. Diese Produkte werden genauestens untersucht und müssen den folgenden Anforderungen gerecht werden:

  • Der Gehalt von Schwermetallen und anderen Elementen muss unter gesetzten Grenzwerten liegen
  • Gewährleistung des biologischen Abbaus – mindestens 90 % der Polymermasse muss innerhalb 180 Tagen abgebaut sein
  • Analyse der Auflösung während der biologischen Behandlung.
  • Nach drei Monaten (12 Wochen) in industriellen oder halbindustriellen Kompostierbedingungen sollte eine ausreichende Zersetzung vorhanden sein (nicht mehr als 10 % Trockenmasse dürfen auf einem Sieb < 2 mm verbleiben)
  • Erfassung und Bewertung des Prozesses um sicherzustellen, dass die biologische Behandlung nicht die Qualität des Kompostes verringert. Dies wird durch einen Pflanzenwachstumstest auf Kompost mit biologisch abgebauten Produkten im Vergleich zum Wachstum auf »normalem« Kompost überprüft

 

Das bedeutet nicht, dass die Produkte auf dem Kompost zu Hause diese Zerfalldauer einhalten müssen, sondern in industriellen Kompostieranlagen. Diese sorgen stets für optimale Bedingungen für eine Kompostierung. Das bedeutet Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Zuluft werden stets geregelt und angepasst. Produkte, die zertifiziert und nachweislich industriell kompostierbar sind tragen das Zeichen DIN EN 13432.

Norm für Heimkompost Produkte

Einen solchen Standard gibt es auch für Produkte, welche auf dem Kompost zu Hause zersetzt werden. Hier ist es in Deutschland das Siegel „DIN AS 5810“ mit dem diese Produkte gekennzeichnet sind. Diese Artikel zersetzen sich dann entsprechend auf dem heimischen Kompost. Diesel Siegel oder aber die biologische Abbauarbeit basiert letztlich auf der DIN EN 13432 Norm. Die Anforderungen der industriellen Kompostierung müssen entsprechend auch erfüllt werden. Da die Kompostierung zu Hause jedoch schwieriger ist und deutlich länger dauert, als in einer Kompostieranlage gilt es diese Produkte separat beziehungsweise zusätzlich zu kennzeichnen. Bei dem DIN AS 5810 Siegel werden alle Anforderungen an eine heimische Kompostierung geprüft, ob sich das Produkt biologisch abbaut oder nicht. In Summe garantiert dieses Siegel im Unterschied zur industriellen Kompostierung, dass das Material innerhalb von sechs Monaten im Heimkompost zu min. 90% abgebaut ist.

Zertifizierung von kompostierbarem Einweggeschirr und Verpackungen

Unabhängig von der jeweiligen Norm wird die Kompostierbarkeit in Form eines Zertifikats, das für Endprodukte gewährt wird, bestätigt. Materialhersteller können die Zertifizierung nicht erhalten, dies ist den Produktherstellern vorenthalten. Es gibt jedoch die Möglichkeit die Rohstoffe, Zwischenprodukte (Kunststoffe) und die Additive zu registrieren. Wenn das Material entsprechend registriert und zertifiziert ist, können Produkthersteller Produkte aus dem Material ohne weiteres eine Zertifizierung erhalten.

Die Zertifizierung der Kompostierbarkeit für Verpackungen wird unter folgenden Bedingungen gewährt:

  • Sämtliches Verpackungsmaterial muss kompostierbar sein. Alle Materialien im Produkt müssen biologisch abbaubar sein – es sei denn, sie können leicht abgetrennt werden, wie z. B. Joghurtbecher und Deckel
  • Die Dicke des Verpackungsmaterials muss niedriger sein als die maximale Dicke, in der das Material in den Tests biologisch abgebaut ist
  • Die Verpackung darf keine umweltgefährdenden Zusätze enthalten. Ihr Einsatz soll im Detail beschrieben werden. Das Zertifikat wird nicht erteilt, wenn das Produkt Zusätze enthält, die die Kompostqualität vermindern

 

Letzlich sind Prozess und Anforderungen recht komplex und die Zertifizierung von Bio Einweggeschirr und Verpackungen eine umfangreiche Angelegenheit. Dennoch führen wir ausschließlich zertifizierte Produkte in unserem Sortiment, so dass die Kompostierung gewährleistet ist.

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