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1 x 500 Hamburger-Boxen, Zuckerrohr "pure" 8 cm x 14 cm x 15 cm

Produktdaten

Produktnummer
89430
EAN
4002911702932
Hersteller
PAPSTAR
Höhe
8 cm
Breite
14 cm
Gesamtgewicht
11,311 kg
Inhalt
500 Stück (0,14 €* / Stück)
Mehrweg
nein

Produkteigenschaften

Material
Zuckerrohr
Breite
14 cm
Höhe
8 cm
Tiefe
15 cm
Farbe
Weiss

Zertifikate

  • DIN geprüft - gartenkompostierbar

Beschreibung

Hamburger-Boxen aus Zuckerrohr

Eigenschaften:
- Abmessungen 14 x 15 cm - Höhe: 7,5 cm
- Maße Boden: 8 x 8 cm
- mikrowellengeeignet bis 800 W ( maximal 2 Minuten )

Zuckerrohr ist eine jährlich nachwachsende Pflanze. Zur Herstellung der Teller und Schalen werden die Reste der Zuckerrohr-Pflanze (Bagasse) verwendet, die nach der Gewinnung des Zuckersaftes übrig bleiben. Artikel aus Zuckerrohr sind besonders stabil und weisen eine glatte, ansprechende Oberfläche auf.

Produktzertifizierungen:
- kompostierbar nach EN 13432 für Heimkompost

Warnhinweise

Maximale Gebrauchstemperatur: -25°C bis +100 °C mikrowellengeeignet bis 2 min. bei maximal 800 Watt.

Herstellerangaben GPSR / Verantwortlicher EU

PAPSTAR GmbH
Daimlerstraße 4-8
DE 53925 Kall
www.papstar.com

Häufige Fragen zu 1 x 500 Hamburger-Boxen, Zuckerrohr "pure" 8 cm x 14 cm x 15 cm

Die Hamburger-Boxen bestehen aus Zuckerrohr-Bagasse – das sind die faserigen Rückstände der Zuckerrohrpflanze, die nach der Gewinnung des Zuckersafts übrig bleiben. Dieses Material ist ein industrieller Nebenrohstoff, für den sonst keine anderweitige Verwendung anfiele.

Ein wesentlicher Aspekt: Zuckerrohr ist eine jährlich nachwachsende Pflanze, sodass der Rohstoff regelmäßig zur Verfügung steht, ohne auf fossile Ressourcen zurückzugreifen. Die daraus gefertigten Boxen haben laut Hersteller PAPSTAR eine glatte, ansprechende Oberfläche und zeichnen sich durch besondere Stabilität aus – beides praxisrelevante Eigenschaften für den Einsatz in der Gastronomie.

Die Boxen sind in der Farbe Weiß gehalten und tragen die Zertifizierung kompostierbar nach EN 13432, die auch die Heimkompostierbarkeit einschließt. Was das in der Entsorgungspraxis konkret bedeutet, ist weiter unten in einer eigenen FAQ erläutert.

Ja, die Boxen sind ausdrücklich mikrowellengeeignet – allerdings nur unter definierten Bedingungen: Sie dürfen mit maximal 800 Watt für höchstens 2 Minuten erhitzt werden. Diese Herstellervorgabe sollte eingehalten werden, um Schäden an der Box oder am Gerät zu vermeiden.

Die genauen Abmessungen der Boxen sind:

  • Öffnung (L x B): 14 x 15 cm
  • Bodenfläche: 8 x 8 cm
  • Höhe: 7,5 cm

Durch die trapezförmige Konstruktion – breitere Öffnung, kleinerer Boden – ergibt sich eine gute Handhabbarkeit beim Befüllen und Stapeln. Das Innenvolumen eignet sich für klassische Burger-Portionen sowie ähnlich dimensionierte Speisen. Die Angaben im Produktnamen (8 cm x 14 cm x 15 cm) beziehen sich auf Boden- und Öffnungsmaße kombiniert mit der Höhe.

Die Boxen sind nach der Norm EN 13432 als kompostierbar zertifiziert, einschließlich der Heimkompostierung. Das klingt zunächst unkompliziert, in der Praxis gibt es jedoch wichtige Einschränkungen zu beachten.

Voraussetzung für die Kompostierung: Die Boxen müssen vor der Entsorgung vollständig von Speise- und Lebensmittelresten befreit sein. Stark verschmutzte Verpackungen sind für den Kompost in der Regel nicht geeignet – weder im Heimkompost noch in vielen industriellen Kompostieranlagen. In der Gastronomipraxis ist eine vollständige Reinigung der gebrauchten Einwegboxen oft nicht realistisch umsetzbar.

Folgende Entsorgungswege kommen je nach Verschmutzungsgrad und lokalen Gegebenheiten in Betracht:

  • Heimkompost oder Biotonne: Nur bei sauberen oder gering verschmutzten Boxen und sofern die lokale Entsorgungsinfrastruktur dies zulässt – bitte beim zuständigen Entsorger vor Ort nachfragen.
  • Restmüll: Bei stark fetthaltigen oder anderweitig verschmutzten Boxen ist der Restmüll in der Praxis häufig der realistischere Entsorgungsweg.

Ob und unter welchen Bedingungen kompostierbare Verpackungen in Ihrer Gemeinde über die Biotonne entsorgt werden dürfen, hängt von den jeweiligen lokalen Vorschriften ab. Es empfiehlt sich, dies vorab beim zuständigen Abfallbetrieb zu klären.

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