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10 x Stumpenkerze Ø 50 mm · 100 mm kiwi

Produktinformationen "10 x Stumpenkerze Ø 50 mm · 100 mm kiwi"

Stumpenkerze Ø 50 mm · 100 mm kiwi Produktmerkmale
- Stumpenkerze in frischer Farbe Kiwi
- Maße: Ø 50 mm, Höhe: 100 mm
- Brenndauer: ca. 20 Stunden
- Einzeln cellophaniert – hygienisch verpackt
- Gleichmäßiger Abbrand und ruhige Flamme
- Optimal für Gastronomie, Hotellerie, Events und Wohnbereiche

Frische Akzente setzen mit der Stumpenkerze in Kiwi
Die Stumpenkerze in der lebendigen Farbe Kiwi sorgt für frische, moderne Farbtupfer in jeder Dekoration. Mit einem Durchmesser von 50 mm und einer Höhe von 100 mm bietet sie eine beeindruckende Brenndauer von ca. 20 Stunden. Die cellophanierte Einzelverpackung schützt die Kerze zuverlässig vor Staub und Schmutz – perfekt für den professionellen Einsatz in Gastronomie, Hotellerie oder bei Veranstaltungen.

Tipp: Kombinieren Sie verschiedene Farben für ein kreatives und saisonales Lichtkonzept.

Jetzt bestellen und frische Farbimpulse setzen!

Produktzertifizierungen:
- RAL-Gütezeichen Kerzen

Produkteigenschaften

Material: Paraffin
Durchmesser: 50 mm
Höhe: 100 mm
Farbe: Kiwi

Zertifikate:

  • RAL-Kerzen

Warnhinweise

Achtung! Bitte beachten Sie die aufgeführten Symbole! Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen lassen. Kerzen außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren brennen lassen. Immer mindestens 10 cm zwischen den brennenden Kerzen belassen. Die Kerze nicht auf oder in der Nähe von leicht entflammbaren Gegenständen brennen lassen. Kerzen vor Zugluft schützen.

Herstellerangaben Gpsr / Verantwortlicher EU

PAPSTAR GmbH
Daimlerstraße 4-8
DE 53925 Kall
www.papstar.com

Häufige Fragen zu 10 x Stumpenkerze Ø 50 mm · 100 mm kiwi

Die Stumpenkerze hat laut Herstellerangabe eine Brenndauer von ca. 20 Stunden. Dieser Wert gilt unter optimalen Bedingungen und kann in der Praxis variieren.

Folgende Faktoren beeinflussen die tatsächliche Brenndauer:

  • Zugluft: Auch geringe Luftbewegungen lassen die Flamme unruhig werden und erhöhen den Wachsverbrauch spürbar.
  • Untergrund und Kerzenhalter: Ein stabiler, ebener Untergrund sorgt dafür, dass die Kerze gleichmäßig abbrennt und kein Wachs seitlich abläuft.
  • Erster Abbrand: Beim ersten Brennvorgang sollte die Kerze so lange brennen, bis sich ein vollständiger Schmelzsee über die gesamte Oberfläche gebildet hat – das beugt einem sogenannten Tunneleffekt vor.
  • Dochtpflege: Ein zu langer Docht erzeugt eine größere, unruhigere Flamme und erhöht den Wachsverbrauch. Den Docht vor jedem Anzünden auf ca. 1 cm kürzen.

Bei sachgemäßer Verwendung und geschützter Aufstellung ist die angegebene Brenndauer von rund 20 Stunden realistisch erreichbar.

Die Stumpenkerze besteht aus Paraffin, einem weit verbreiteten Kerzenmaterial auf Erdölbasis. Paraffin zeichnet sich durch einen gleichmäßigen Abbrand, gute Farbhaftung und eine ruhige Flamme aus – Eigenschaften, die auch in dieser Kerze laut Produktbeschreibung umgesetzt sind.

Das RAL-Gütezeichen Kerzen ist ein deutsches Qualitätskennzeichen, das von der RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. vergeben wird. Es steht für geprüfte Produktqualität in Bezug auf Sicherheit und Abbrandverhalten. Kerzen mit diesem Zeichen wurden auf Kriterien wie Standsicherheit, Tropffreiheit und Brennverhalten geprüft und erfüllen die entsprechenden Anforderungen.

Für den gewerblichen Einsatz – etwa in der Gastronomie oder Hotellerie – ist das RAL-Gütezeichen ein relevantes Qualitätsmerkmal, da es eine gewisse Verlässlichkeit in Bezug auf das Abbrandverhalten dokumentiert.

Das Produkt wird als 10er-Pack geliefert. Jede der zehn Stumpenkerzen ist einzeln cellophaniert, also in eine transparente Folie eingeschweißt.

Diese Einzelverpackung erfüllt mehrere praktische Zwecke:

  • Sie schützt die Kerzenoberfläche vor Staub, Schmutz und mechanischen Beschädigungen während Transport und Lagerung.
  • Die Farbe Kiwi bleibt bis zur Verwendung unbeschädigt und fleckenfrei.
  • Im Gastro- und Eventbereich können einzelne Kerzen hygienisch entnommen werden, ohne den gesamten Vorrat zu öffnen.

Die Cellophanverpackung sollte vor dem Anzünden vollständig entfernt werden. Zur Entsorgung der Verpackungsfolie: Cellophane auf Cellulosebasis kann grundsätzlich über den Biomüll entsorgt werden, herkömmliche Kunststofffolie hingegen über den Gelben Sack – im Zweifelsfall die Kennzeichnung auf der Verpackung prüfen oder bei der lokalen Entsorgungsstelle nachfragen.

Die Stumpenkerze in der Farbe Kiwi ist laut Produktbeschreibung ausdrücklich für den Einsatz in Gastronomie, Hotellerie, Events und Wohnbereichen vorgesehen. Die Kombination aus kompakten Maßen (Ø 50 mm, Höhe 100 mm) und einer Brenndauer von ca. 20 Stunden macht sie für wiederkehrende Einsätze praktisch.

Typische Anwendungssituationen:

  • Gastronomie und Hotellerie: Tischdekoration im Restaurant, Bar- oder Lobbybereich – die cellophanierte Einzelverpackung erleichtert eine hygienische Bevorratung.
  • Events und Veranstaltungen: Hochzeiten, Caterings oder saisonale Dekorationen, bei denen eine einheitliche Farbgebung gewünscht ist.
  • Wohnbereich: Dekoration auf Kaminsimsen, Esstischen oder in Laternen.

Die frische Farbe Kiwi eignet sich besonders für Frühlings- und Sommerdekoration sowie für moderne, naturnahe Tischbilder. Beim Einsatz in der Gastronomie ist zu beachten, dass Kerzen grundsätzlich nicht unbeaufsichtigt brennen sollten und die jeweils geltenden brandschutzrechtlichen Vorgaben des Betriebs einzuhalten sind.

Nach dem vollständigen Abbrand verbleiben in der Regel geringe Wachsreste sowie der Dochthalter. Da die Kerze aus Paraffin besteht – einem erdölbasierten Kunststoff –, gehören Wachsreste in Deutschland in der Regel in den Restmüll und nicht in die Biotonne oder den Gelben Sack.

Für die Entsorgung im Überblick:

  • Wachsreste (Paraffin): Restmüll
  • Cellophane-Einzelverpackung: Je nach Material Biomüll (bei Cellophane auf Zellulosebasis) oder Gelber Sack (bei Kunststofffolie) – Kennzeichnung der Verpackung beachten
  • Metallischer Dochthalter: Wertstoffhof oder Metallschrott, sofern vorhanden

Da die Entsorgungsvorgaben je nach Kommune unterschiedlich sein können, empfiehlt es sich im Zweifelsfall, die örtliche Abfallberatung zu kontaktieren. Für gewerbliche Nutzer in Gastronomie und Hotellerie gelten zudem die jeweiligen betrieblichen Abfallentsorgungskonzepte, die eine getrennte Erfassung von Restmüll vorsehen können.

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