10 x Stumpenkerze Ø 60 mm · 165 mm weiss
26,91 €*
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Länge: 60 c m
Gesamtgewicht: 0.3419 kg
Inhalt: 10 Stück (2,69 €* / 1 Stück)
Produktinformationen "10 x Stumpenkerze Ø 60 mm · 165 mm weiss"
- Durchmesser: 60 mm
- Höhe: 165 mm
- Brenndauer: ca. 44 Stunden
- einzeln cellophaniert
Produktzertifizierungen:
- RAL-Gütezeichen Kerzen
Produkteigenschaften
| Material: | Paraffin |
|---|---|
| Farbe: | Weiss |
Zertifikate:
- RAL-Kerzen
Warnhinweise
Achtung! Bitte beachten Sie die aufgeführten Symbole! Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen lassen. Kerzen außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren brennen lassen. Immer mindestens 10 cm zwischen den brennenden Kerzen belassen. Die Kerze nicht auf oder in der Nähe von leicht entflammbaren Gegenständen brennen lassen. Kerzen vor Zugluft schützen.Herstellerangaben Gpsr / Verantwortlicher EU
PAPSTAR GmbHDaimlerstraße 4-8
DE 53925 Kall
www.papstar.com
Häufige Fragen zu 10 x Stumpenkerze Ø 60 mm · 165 mm weiss
Die Stumpenkerze von Starpak hat eine angegebene Brenndauer von ca. 44 Stunden. Das macht sie besonders für gastronomische Dauereinsätze interessant, etwa als Tischdekoration in Restaurants, Cafés oder bei Veranstaltungen, wo die Kerze über mehrere Abende hinweg genutzt werden kann.
Mit einem Durchmesser von 60 mm und einer Höhe von 165 mm ist die Kerze standfest und passt in gängige Kerzenhalter und Windlichter in dieser Größenklasse. Da das Produkt im 10er-Pack geliefert wird, lässt sich ein gleichmäßiges Erscheinungsbild bei der Tischdekoration gut umsetzen.
Die Kerzen bestehen aus Paraffin, einem mineralischen Wachs, das bei Stumpenkerzen im Gastronomiebereich weit verbreitet ist. Paraffin hat einen vergleichsweise gleichmäßigen Abbrand und ist unempfindlich gegenüber normaler Raumtemperatur sowie Luftfeuchtigkeit.
Einige praxisrelevante Hinweise zur Handhabung:
- Kerzen sollten aufrecht und auf einer hitzebeständigen, nicht brennbaren Unterlage oder in einem geeigneten Halter aufgestellt werden.
- Bei starker Sonneneinstrahlung oder Lagerung in warmen Räumen kann Paraffin weicher werden – eine kühle, trockene Lagerung ist empfehlenswert.
- Der Docht sollte vor jedem Anzünden auf ca. 1 cm gekürzt werden, um ein gleichmäßiges Abbrennen und Funkenflug zu reduzieren.
Die Kerzen tragen das RAL-Gütezeichen Kerzen, das vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung vergeben wird. Dieses Gütezeichen steht für eine unabhängige Qualitätsprüfung und Überwachung der Produkte durch eine externe Stelle.
Konkret bedeutet das unter anderem, dass die Kerzen definierten Anforderungen hinsichtlich Brennverhalten, Tropffreiheit und Qualität der verwendeten Rohstoffe entsprechen müssen. Für den Gastronomiebereich ist das relevant, da Kerzen mit dem RAL-Gütezeichen als geprüfte Produkte gelten und ein verlässliches Abbrandverhalten erwarten lassen. Weitere Details zu den genauen Prüfkriterien können beim RAL-Institut direkt abgefragt werden.
Die Stumpenkerzen werden einzeln cellophaniert geliefert, also jede Kerze in einer eigenen transparenten Folie verpackt. Das schützt die Oberfläche der Kerzen vor Kratzern, Staub und Fettflecken während Transport und Lagerung.
Das Produkt wird als 10er-Pack angeboten, sodass alle zehn Kerzen zusammen bestellt werden. Die Einzelverpackung macht es außerdem einfacher, Kerzen portionsweise zu entnehmen und den Rest weiter sauber zu lagern – ein praktischer Aspekt besonders dann, wenn die Kerzen nicht alle auf einmal eingesetzt werden.
Verbrauchte Paraffinkerzen und Kerzenwachsreste gehören in der Regel in den Restmüll, da Paraffin ein mineralisches Produkt ist und nicht kompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden sollte. Eine Entsorgung über die Biotonne oder den Kompost ist nicht vorgesehen.
Einige weitere Hinweise zur Entsorgung:
- Die Cellophanverpackung besteht aus Folie – je nach kommunalen Vorgaben kann diese über den Gelben Sack/die Gelbe Tonne entsorgt werden, sofern sie nicht stark verschmutzt ist.
- Kerzenstümpfe und flüssiges Restwachs sollten abkühlen und aushärten, bevor sie entsorgt werden, um Verschmutzungen zu vermeiden.
- Flüssiges Wachs darf nicht in den Ausguss gegeben werden, da es erstarrt und Abflüsse verstopfen kann.
Im gewerblichen Einsatz empfiehlt es sich, die geltenden lokalen Abfallvorschriften zu beachten, da die Entsorgungsregeln je nach Gemeinde variieren können.