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18 x Grablicht mit Golddeckel Ø 6,4 cm · 12,5 cm transparente Hülle

Produktdaten

Produktnummer
89910
EAN
4002911737446
Hersteller
Starpak
Höhe
12,5 cm
Länge
6,4 cm
Gesamtgewicht
0,170 kg
Inhalt
18 Stück (1,51 €* / 1 Stück)
Mehrweg
nein

Produkteigenschaften

Material
Palmwachs, PP
Durchmesser
6,4 cm
Höhe
12,5 cm
Farbe
Weiss

Zertifikate

  • RAL-Kerzen

Beschreibung

Grablicht mit Golddeckel Ø 6,4 cm · 12,5 cm transparente Hülle Grablicht T3 mit Golddeckel

- Durchmesser: 6,4 cm
- Höhe: 12,5 cm
- Brenndauer: ca. 48 Stunden


Produktzertifizierungen:
- RAL-Gütezeichen Kerzen

- Artikel im Displaykarton mit Stülpdeckel

Herstellerangaben GPSR / Verantwortlicher EU

PAPSTAR GmbH
Daimlerstraße 4-8
DE 53925 Kall
www.papstar.com

Häufige Fragen zu 18 x Grablicht mit Golddeckel Ø 6,4 cm · 12,5 cm transparente Hülle

Das Grablicht hat laut Herstellerangabe eine Brenndauer von ca. 48 Stunden pro Stück. Bei täglichem Gebrauch – also einem Licht, das rund um die Uhr brennt – deckt ein einzelnes Grablicht etwa zwei Tage ab.

Der Vorrat von 18 Stück entspricht damit einer Gesamtbrenndauer von rund 864 Stunden bzw. etwa 36 Tagen Dauerbetrieb. Wenn die Lichter nicht ununterbrochen brennen, sondern beispielsweise nur tagsüber für einige Stunden, reicht das Paket entsprechend länger. Es empfiehlt sich, die Grablichter nie unbeaufsichtigt in der Nähe von brennbaren Materialien zu lassen und sie auf einer stabilen, hitzebeständigen Unterlage aufzustellen.

Das Grablicht besteht aus folgenden Materialien:

  • Hülle: Polypropylen (PP) – ein transparenter Kunststoff, der dem Licht seine charakteristische klare Optik verleiht und die Flamme vor Wind schützt
  • Wachs: Palmwachs
  • Deckel: Goldfarben (Material nicht separat ausgewiesen)

Die Kerze selbst ist in der Farbe Weiß gehalten. Der Durchmesser beträgt 6,4 cm, die Höhe 12,5 cm. Die Abmessungen entsprechen dem verbreiteten Grablichtstandardformat T3, was bedeutet, dass das Licht in handelsübliche Grablaterneneinsätze passender Größe eingesetzt werden kann.

Das RAL-Gütezeichen Kerzen ist ein anerkanntes Qualitätszertifikat, das vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung vergeben wird. Es bescheinigt, dass die Kerze bestimmte Anforderungen an Qualität und Sicherheit erfüllt, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen können.

Geprüft werden unter anderem Aspekte wie die Brenneigenschaften, die Stabilität der Kerze und die Sicherheit im Betrieb. Für Verbraucher ist das Gütezeichen ein Hinweis darauf, dass das Produkt einem unabhängig überwachten Prüfverfahren unterzogen wurde. Die konkreten Prüfkriterien können beim RAL-Institut eingesehen werden. Es handelt sich dabei nicht um eine behördliche Zulassung, sondern um eine freiwillige Zertifizierung des Herstellers.

Die 18 Grablichter werden in einem Displaykarton mit Stülpdeckel geliefert. Diese Verpackungsform bietet mehrere praktische Vorteile:

  • Der Stülpdeckel schützt die Lichter vor Staub und Beschädigung während des Transports und der Lagerung.
  • Der Displaykarton ermöglicht eine übersichtliche Aufbewahrung der gesamten Menge an einem Ort.
  • Die Verpackung ist stabil genug, um die Grablichter bis zur Verwendung sicher aufzubewahren.

Für eine optimale Lagerung empfiehlt es sich generell, Kerzen und Grablichter kühl, trocken und lichtgeschützt aufzubewahren, da Wärme und direkte Sonneneinstrahlung das Wachs verformen oder verfärben können. Konkrete Lagertemperaturangaben macht der Hersteller für dieses Produkt nicht.

Die Entsorgung des Grablichts nach dem Abbrennen hängt von den verwendeten Materialien ab:

  • Hülle aus PP (Polypropylen): Kunststoffteile gehören in der Regel in den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne, sofern sie sauber sind. PP ist ein recyclingfähiger Kunststoff.
  • Wachsreste aus Palmwachs: Verbleibende Wachsreste können in kleinen Mengen über den Restmüll entsorgt werden. Eine Kompostierbarkeit von Palmwachs ist nicht durch eine entsprechende Zertifizierung für dieses Produkt belegt.
  • Deckel: Abhängig vom Material des Deckels (nicht separat ausgewiesen) über den entsprechenden Wertstoffbehälter entsorgen.

Die konkreten Entsorgungsvorgaben können je nach Wohnort und kommunalen Regelungen variieren. Im Zweifelsfall gibt die zuständige Abfallwirtschaft vor Ort verbindliche Auskunft. Eine Kompostierbarkeit oder biologische Abbaubarkeit ist für dieses Produkt nicht ausgelobt und sollte daher nicht vorausgesetzt werden.

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