3 x Isolier-Transportbehälter, EPP 60 cm x 40 cm x 40 cm "Gastro-Norm 1/1"
248,97 €*
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Hersteller: Starpak
Höhe: 60 cm
Breite: 40 cm
Gesamtgewicht: 1.488 kg
Inhalt: 3 Stück (82,99 €* / 1 Stück)
Produktinformationen "3 x Isolier-Transportbehälter, EPP 60 cm x 40 cm x 40 cm "Gastro-Norm 1/1""
- Isoliertransportbehälter Gastronorm 1/1
- Material: EPP (expandiertes Polypropylen)
- Maße: 60 x 40 cm, Höhe: 40 cm
- Farbe: Schwarz
- Bruchsicher, spülmaschinengeeignet und hygienisch
- 100 % recycelbar
- Entspricht den HACCP-Standards
Leicht, robust und hygienisch – EPP-Isoliertransportbehälter GN 1/1
Dieser Isoliertransportbehälter im GN 1/1-Format besteht aus hochwertigem EPP (expandiertes Polypropylen) und ist speziell für den sicheren Transport von heißen oder kalten Speisen entwickelt. Mit einer Größe von 60 x 40 x 40 cm bietet er ausreichend Platz für GN-Behälter verschiedener Tiefen. Das Material ist besonders leicht, dabei bruchsicher, spülmaschinengeeignet und hygienisch – ideal für den täglichen Einsatz in Gastronomie, Catering oder Gemeinschaftsverpflegung.
Tipp: In Kombination mit Kühl- oder Wärmeelementen optimal für den temperaturgeführten Transport geeignet.
Jetzt bestellen und Speisen sicher, hygienisch und effizient transportieren!
Produkteigenschaften
| Material: | EPP |
|---|---|
| Breite: | 40 cm |
| Höhe: | 60 cm |
| Tiefe: | 40 cm |
| Farbe: | schwarz |
| Decor: | Gastro-Norm 1/1 |
Herstellerangaben Gpsr / Verantwortlicher EU
PAPSTAR GmbHDaimlerstraße 4-8
DE 53925 Kall
www.papstar.com
Häufige Fragen zu 3 x Isolier-Transportbehälter, EPP 60 cm x 40 cm x 40 cm "Gastro-Norm 1/1"
Der Transportbehälter ist im Format Gastronorm 1/1 gehalten und hat Innenmaße von 60 x 40 cm bei einer Höhe von 40 cm. Er ist damit ausgelegt, Standard-GN-1/1-Behälter aufzunehmen, die in der Gastronomie und im Catering weit verbreitet sind.
Dank der Höhe von 40 cm lassen sich auch tiefere GN-Behälter unterbringen, beispielsweise:
- GN 1/1 – 100 mm Tiefe
- GN 1/1 – 150 mm Tiefe
- GN 1/1 – 200 mm Tiefe
Ob sich mehrere GN-Behälter gleichzeitig stapeln lassen, hängt von der jeweiligen Behältertiefe ab und sollte anhand der genauen Außenmaße der verwendeten GN-Einsätze geprüft werden. Die Produktbeschreibung empfiehlt zudem die Kombination mit Kühl- oder Wärmeelementen, um einen temperaturgeführten Transport zu gewährleisten.
Der Behälter besteht aus EPP (expandiertem Polypropylen), einem geschlossenzelligen Schaumstoffmaterial, das keine Flüssigkeiten aufnimmt. Laut Hersteller ist er ausdrücklich spülmaschinengeeignet und hygienisch, was ihn für den wiederholten Einsatz im Gastronomiebetrieb geeignet macht.
Bei der Reinigung empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Grobe Speisereste vor der Reinigung entfernen
- Spülmaschinenprogramm gemäß den Vorgaben des Spülmaschinenherstellers wählen
- Nach der Reinigung vollständig trocknen lassen, bevor der Behälter erneut befüllt wird
Die HACCP-Konformität des Produkts unterstreicht, dass der Behälter für den Einsatz in hygienesensiblen Bereichen der Lebensmittelverarbeitung und -logistik konzipiert wurde. Konkrete Temperaturangaben für die Spülmaschine werden vom Hersteller nicht genannt; im Zweifelsfall sollte ein schonendes Programm gewählt werden.
Der Transportbehälter besteht vollständig aus EPP (expandiertem Polypropylen) und ist laut Herstellerangabe 100 % recycelbar. EPP ist ein sortenreiner Kunststoff, der grundsätzlich dem Kunststoffrecycling zugeführt werden kann.
Für die fachgerechte Entsorgung gilt:
- Den Behälter vor der Entsorgung vollständig von Speise- und Lebensmittelresten befreien
- Saubere EPP-Behälter können über die Gelbe Tonne / den Gelben Sack oder je nach kommunalen Vorgaben über Wertstoffhöfe entsorgt werden
- Gewerbliche Betriebe sollten die Entsorgung über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe prüfen, da für Gewerbeabfälle abweichende Regelungen gelten können
Eine Kompostierbarkeit ist bei EPP nicht gegeben – das Material gehört nicht in die Biotonne. Die tatsächlichen Entsorgungswege können je nach Region und den Vorgaben des lokalen Entsorgungsträgers variieren. Im Zweifel empfiehlt sich eine Rückfrage beim zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.