6 x Stumpenkerze Ø 80 mm · 290 mm elfenbein "Ivory" mit Flachkopf
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Hersteller: Starpak
Höhe: 290 cm
Länge: 80 c m
Gesamtgewicht: 1.1508 kg
Inhalt: 6 Stück (8,72 €* / 1 Stück)
Produktinformationen "6 x Stumpenkerze Ø 80 mm · 290 mm elfenbein "Ivory" mit Flachkopf"
- Durchmesser: 80 mm
- Höhe: 290 mm
- Brenndauer: ca. 150 Stunden
- Farbe: Elfenbein
Produktzertifizierungen:
- RAL-Gütezeichen Kerzen
Produkteigenschaften
| Material: | Paraffin |
|---|---|
| Durchmesser: | 80 mm |
| Höhe: | 290 mm |
| Farbe: | Elfenbein |
| Decor: | Ivory |
Zertifikate:
- RAL-Kerzen
Warnhinweise
Achtung! Bitte beachten Sie die aufgeführten Symbole! Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen lassen. Kerzen außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren brennen lassen. Immer mindestens 10 cm zwischen den brennenden Kerzen belassen. Die Kerze nicht auf oder in der Nähe von leicht entflammbaren Gegenständen brennen lassen. Kerzen vor Zugluft schützen.Herstellerangaben Gpsr / Verantwortlicher EU
PAPSTAR GmbHDaimlerstraße 4-8
DE 53925 Kall
www.papstar.com
Häufige Fragen zu 6 x Stumpenkerze Ø 80 mm · 290 mm elfenbein "Ivory" mit Flachkopf
Diese Stumpenkerze von Starpak hat einen Durchmesser von 80 mm und eine Höhe von 290 mm. Die Farbe ist Elfenbein ("Ivory"), und die Kerze verfügt über einen Flachkopf, was das Anzünden erleichtert und ein sauberes, gleichmäßiges Abbrennen begünstigt.
Die angegebene Brenndauer beträgt ca. 150 Stunden pro Kerze. Als Material wird Paraffin verwendet. Das Produkt wird im 6er-Set geliefert, sodass Sie insgesamt sechs identische Kerzen erhalten.
Diese Stumpenkerze ist mit dem RAL-Gütezeichen Kerzen zertifiziert. Das RAL-Gütezeichen ist ein deutsches Qualitätszeichen, das von der RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung vergeben wird.
Es bestätigt, dass die Kerze definierten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen entspricht, die über gesetzliche Mindestvorschriften hinausgehen können. Geprüft werden dabei unter anderem Eigenschaften wie Brennverhalten, Tropf- und Rußverhalten sowie die Stabilität der Kerze. Für den gewerblichen Einsatz – etwa in der Gastronomie – kann dieses Gütezeichen ein relevantes Kriterium bei der Produktauswahl sein.
Aufgrund ihrer Abmessungen – 80 mm Durchmesser und 290 mm Höhe – sowie der langen Brenndauer von ca. 150 Stunden ist diese Stumpenkerze für den Dauereinsatz auf Tischen geeignet, wie er in der Gastronomie typischerweise vorkommt.
Das RAL-Gütezeichen bestätigt zudem geprüfte Qualitätsstandards, was für einen professionellen Einsatzbereich von Bedeutung sein kann. Der elfenbeinfarbene, neutrale Ton fügt sich in viele Einrichtungsstile ein. Bitte beachten Sie, dass beim Einsatz von Kerzen in öffentlichen Räumen die jeweiligen lokalen Brandschutzvorschriften einzuhalten sind – dies liegt in der Verantwortung des Betreibers.
Stumpenkerzen aus Paraffin dieser Größe – Ø 80 mm, Höhe 290 mm – sollten stets auf einem geeigneten, hitzebeständigen und stabilen Kerzenhalter oder Kerzteller aufgestellt werden, der den entstehenden Kerzenwachs auffangen kann.
Folgende allgemeine Hinweise gelten für den sicheren Umgang:
- Kerze niemals unbeaufsichtigt brennen lassen.
- Ausreichenden Abstand zu brennbaren Materialien einhalten.
- Kerze vor Zugluft schützen, um ungleichmäßiges Abbrennen und erhöhten Rußausstoß zu vermeiden.
- Docht vor dem Anzünden ggf. auf ca. 1 cm kürzen, um ein ruhiges Flammenbild zu erzielen.
- Kerze auf einer ebenen, wärmebeständigen Unterlage platzieren.
Der Flachkopf dieser Kerze erleichtert das Anzünden und sorgt von Beginn an für einen gleichmäßigen Start des Abbrennvorgangs.
Kerzenreste aus Paraffin gehören in der Regel in den Restmüll, da Paraffin ein petrochemisches Produkt ist und weder über die Biotonne noch über das Altpapier entsorgt werden sollte.
Flüssiges Restwachs darf keinesfalls in den Ausguss gegossen werden, da es beim Abkühlen erstarrt und Abflüsse verstopfen kann. Lassen Sie flüssiges Wachs stattdessen im Kerzenhalter erkalten und entfernen Sie es anschließend mechanisch. Größere Mengen von Kerzenwachsresten können je nach lokalen Vorgaben auch über den Sondermüll entsorgt werden – bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Entsorgungsdienstleister über die geltenden Regelungen in Ihrer Region.