Zum Hauptinhalt springen
Telefonische Beratung: 040 - 228 17 133 2
Hallo 2025! bis zu »»15% Rabatt«« bis zum20.01.25!
kostenloser Versand  ab 35.- €  in Deutschland

Einwegverbot beim Vor-Ort-Verzehr und Erweiterte Mehrwegangebotspflicht: Was bringt das Jahr 2025?

Einwegverbot beim Vor-Ort-Verzehr: Schluss mit der Wegwerfmentalität

Was ändert sich? Ab 2025 ist es in Deutschland nicht mehr erlaubt, Speisen und Getränke, die zum direkten Verzehr vor Ort bestellt werden, in Einwegverpackungen zu servieren. Diese Regelung betrifft insbesondere Schnellrestaurants, Cafés und andere gastronomische Betriebe, die bislang oft auf Plastik- oder Pappverpackungen gesetzt haben. Ziel ist es, die Abfallmenge drastisch zu reduzieren und die Umstellung auf nachhaltigere Alternativen zu beschleunigen.

Ausnahmen: Kleine Imbisse mit einer Betriebsfläche von maximal 80 Quadratmetern und weniger als fünf Mitarbeitern sind von der Regelung ausgenommen. Diese Ausnahme soll kleinere Betriebe vor übermäßigen Kosten und logistischen Herausforderungen bewahren.

Herausforderungen: Für die Gastronomie bedeutet diese Neuregelung, dass sie in Mehrweglösungen investieren muss. Das kann etwa durch die Einführung von Pfandsystemen geschehen, bei denen Kunden Behälter gegen eine Kaution ausleihen und zurückgeben. Unternehmen stehen dabei vor Herausforderungen wie:

  • Logistik: Wie wird das Mehrweggeschirr gereinigt und bereitgestellt?

  • Kosten: Welche Investitionen sind für den Umstieg notwendig?

  • Akzeptanz: Werden Kunden bereit sein, die neuen Systeme zu nutzen?

Chancen: Trotz der anfänglichen Hürden bietet die Umstellung auch Chancen:

  • Gastronomiebetriebe können sich durch nachhaltige Konzepte profilieren.

  • Langfristig können Mehrwegbehälter Kosten sparen, da sie mehrfach genutzt werden.

  • Verbraucher zeigen zunehmend Interesse an umweltfreundlichen Lösungen und könnten solche Betriebe bevorzugen.

Für weitere Informationen zu dieser Regelung und ihren Auswirkungen empfiehlt sich ein Blick auf die Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV): Mehrwegangebotspflicht.


Erweiterte Mehrwegangebotspflicht: Ein wichtiger Schritt zur Abfallvermeidung

Was ist die Mehrwegangebotspflicht? Bereits seit 2023 gilt in Deutschland die Pflicht, Speisen und Getränke zum Mitnehmen in Mehrwegverpackungen anzubieten. Neu ab 2025 ist, dass diese Regelung auf alle Einwegverpackungen ausgeweitet wird, unabhängig vom Material. Das bedeutet, dass Gastronomiebetriebe und Cafés künftig für alle Verpackungen eine Mehrwegalternative anbieten müssen – nicht nur für solche aus Kunststoff.

Ziele der Erweiterung:

  • Reduktion von Abfall: Einwegverpackungen sind eine erhebliche Umweltbelastung. Ihre Herstellung und Entsorgung verbrauchen wertvolle Ressourcen und tragen zur Vermüllung der Umwelt bei.

  • Förderung von Nachhaltigkeit: Die gesetzliche Verpflichtung soll die Umstellung auf langlebige und ressourcenschonende Verpackungssysteme vorantreiben.

Herausforderungen: Auch hier gibt es Herausforderungen für Unternehmen:

  • Kosten: Mehrwegalternativen können in der Anschaffung teurer sein, insbesondere wenn spezielle Systeme entwickelt werden müssen.

  • Logistik: Die Rückgabe und Reinigung der Mehrwegbehälter muss organisiert werden.

  • Kundenakzeptanz: Verbraucher müssen bereit sein, Mehrweglösungen anzunehmen und beispielsweise Behälter zurückzugeben.

Erfolgsbeispiele: Es gibt bereits einige erfolgreiche Modelle, die als Vorbild dienen können:

  • Pfandsysteme: Plattformen wie RECUP bieten standardisierte Mehrwegbecher an, die deutschlandweit genutzt werden können.

  • Rabattprogramme: Einige Cafés gewähren Rabatte für Kunden, die ihre eigenen Mehrwegbecher oder -behälter mitbringen.

Weitere Informationen über innovative Mehrweglösungen und Strategien zur Abfallvermeidung finden sich auf der Website der Deutschen Umwelthilfe (DUH): Mehrweglösungen.


Fazit: Nachhaltigkeit als gemeinschaftliche Aufgabe

Die gesetzlichen Neuerungen im Jahr 2025 markieren einen bedeutenden Schritt in Richtung nachhaltigerer Verpackungslösungen. Für Verbraucher bieten sie die Chance, aktiv zur Abfallvermeidung beizutragen, sei es durch die Nutzung von Mehrwegbehältern oder das bewusste Wählen nachhaltiger Alternativen. Unternehmen sind gefordert, innovative Lösungen zu entwickeln und umzusetzen, können sich dabei jedoch auch als Vorreiter für Nachhaltigkeit positionieren.

Es bleibt abzuwarten, wie erfolgreich die Regelungen in der Praxis umgesetzt werden und ob sie die erhofften positiven Effekte erzielen. Fest steht jedoch: Die Zeit der Wegwerfmentalität neigt sich dem Ende zu, und das ist ein Schritt in die richtige Richtung – für die Umwelt und für uns alle.