Nachhaltig grün und klimaneutral: Der ehrlichste Text, der nichts verspricht
Eine Satire zum 27. September 2026. Ab diesem Tag gelten in Deutschland neue Regeln für Umweltaussagen in der Werbung. Dieser Text verwendet die betroffenen Wörter so oft wie möglich, aber ausschließlich im Unsinn. Er bewirbt kein Produkt. Alle grünen Wörter sind Dekoration.
Ich schreibe diese Zeilen auf einem nachhaltigen Stuhl. Nachhaltig heißt: Er hält seit 1987 und wird vermutlich noch anhalten, wenn ich längst weg bin. Neben mir steht ein grüner Tee. Grün ist hier eine Farbe, keine Haltung. Das Zimmer ist klimaneutral, ich habe zur Klimaanlage schlicht keine Meinung. Und mein Frühstücksei war zu 100 Prozent natürlich, es kam aus einem Huhn.
So weit, so unbedenklich. Denn für Stühle, Tee und Eier interessiert sich das neue Gesetz nicht. Es interessiert sich für Werbung. Und in der Werbung haben diese Wörter in den letzten zwanzig Jahren eine steile Karriere hingelegt, von der Bedeutung zur Beliebigkeit.
Das kleine Wörterbuch der Beliebigkeit
Nachhaltig. Ursprünglich ein Begriff aus der Forstwirtschaft: nicht mehr Holz schlagen, als nachwächst. Heute: alles, was länger als eine Woche hält, inklusive Kater und Beziehungsgesprächen. Ein nachhaltiger Kater ist übrigens einer, der am Dienstag noch da ist.
Umweltfreundlich. Freundlich zur Umwelt. Mein Nachbar ist umweltfreundlich, er grüßt jeden im Treppenhaus. Ob sein Auto das auch tut, hat noch niemand geprüft.
Ökologisch. Vom griechischen oikos, das Haus. Ökologisch wertvoll ist demnach, wer seine Wohnung aufräumt. Das erklärt, warum so viele Produkte ökologisch sind: Irgendwer hat sie ins Regal gestellt.
Klimaneutral. Neutral gegenüber dem Klima. Die Schweiz ist neutral, mein Sofa ist neutral, und ein Flug nach Mallorca ist es auch, sobald jemand einen Baum in eine Tabelle einträgt. Wer die Tabelle pflegt, weiß niemand so genau.
CO₂-neutral. Siehe Mineralwasser ohne Kohlensäure. Wird gern verwechselt mit klimaneutral, und genau diese Verwechslung war jahrelang ein Geschäftsmodell.
Biologisch abbaubar. Der Vortrag meines Onkels beim Familienfest war biologisch abbaubar: Nach dreißig Minuten war nichts mehr davon übrig. Bei Verpackungen ist die Frage nur, wo, wie lange und bei welcher Temperatur. Auf dem Komposthaufen hinter dem Haus? Im Industriekompostwerk bei 60 Grad? Oder in der Nordsee, wo die Bedingungen leider nicht normgerecht sind?
Grün. Eine Ampelphase. Bei Produkten: eine Verpackungsfarbe, die den Preis um zwanzig Prozent erhöht und den Inhalt um null Prozent verändert.
Plastikfrei. Das ist der Freitag, an dem ich keine Kreditkarte benutze.
Was Greenwashing eigentlich ist
Jetzt ohne Witz. Greenwashing ist, wenn ein Produkt oder ein Unternehmen umweltfreundlicher dargestellt wird, als es belegbar ist. Das passiert selten durch platte Lügen. Es passiert durch Wörter, die gut klingen und nichts festlegen. Die Muster kennt jeder, der schon einmal in einem Supermarkt war:
- Das vage Wort. „Nachhaltig produziert“, ohne zu sagen, was daran nachhaltig ist. Weniger Wasser? Weniger Energie? Weniger Überstunden? Man weiß es nicht, und genau das ist der Zweck.
- Das Hausmacher-Siegel. Ein grünes Blatt, ein Häkchen, ein Wort wie „Öko-Check“. Sieht aus wie ein Zertifikat, ist aber ein Aufkleber, den die Marketingabteilung am Mittwoch gezeichnet hat.
- Der Teil fürs Ganze. Der Karton ist aus Recyclingpapier, also ist das Produkt „umweltfreundlich“. Der Inhalt bleibt derselbe wie vorher.
- Die Neutralität aus der Tabelle. Ein Produkt verursacht Emissionen, irgendwo wird ein Zertifikat gekauft, und schon ist es „klimaneutral“. Die Emissionen sind trotzdem da, nur die Rechnung ist ausgeglichen.
- Das Versprechen für 2040. „Wir werden klimaneutral“, mit einem Datum, das weit genug entfernt ist, damit niemand nachfragt, und ohne einen Plan, wie das gehen soll.
- Der Vergleich ohne Vergleich. „Jetzt noch nachhaltiger.“ Als was? Als letztes Jahr? Als der Wettbewerber? Als gar nichts?
Was sich am 27. September ändert
Die Grundlage ist eine EU-Richtlinie aus dem Februar 2024 mit dem sperrigen Titel „Empowering Consumers for the Green Transition“, kurz EmpCo. Deutschland hat sie in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb übernommen; das Umsetzungsgesetz ist verkündet und gilt im Wesentlichen ab dem 27. September 2026.
Wichtig, weil es oft falsch erzählt wird: Es wird kein Wort verboten. Verboten wird eine bestimmte Art, Wörter zu benutzen. Das Gesetz unterscheidet zwischen einer allgemeinen Umweltaussage und einer konkreten. Allgemein ist eine Aussage, wenn sie nicht auf demselben Medium klar und deutlich erklärt wird, also wenn „umweltfreundlich“ allein auf der Packung steht und niemand daneben sagt, was damit gemeint ist. Solche allgemeinen Aussagen sind künftig nur noch zulässig, wenn das Unternehmen eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kann, die genau zu dieser Aussage passt. Das ist eine hohe Hürde, die die wenigsten Produkte nehmen.
Steht die Erklärung dagegen direkt dabei, klar, deutlich und auf demselben Medium, ist die Aussage nicht mehr allgemein, sondern konkret. Dann gelten die normalen Regeln: Sie muss stimmen, sie muss belegbar sein, und sie darf nicht in die Irre führen. „Umweltfreundlicher Becher“ allein ist also ein Problem. „Becher aus unbeschichtetem Karton, dadurch über das Altpapier entsorgbar“ ist ein Satz, der eine Nachfrage übersteht.
Daneben setzt das Gesetz einige Praktiken auf die schwarze Liste, die dann in jedem Fall unzulässig sind:
- Klimaneutralität aus Kompensation. Zu behaupten, ein Produkt sei in Bezug auf Treibhausgase neutral, reduziert oder gar positiv, wenn das auf dem Kauf von Ausgleichszertifikaten beruht. Wer die Neutralität tatsächlich im eigenen Lebenszyklus des Produkts erreicht, ist davon nicht betroffen, muss es aber belegen können.
- Nachhaltigkeitssiegel ohne System. Ein Siegel braucht ein Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung oder eine staatliche Stelle dahinter. Das Blatt aus der Marketingabteilung ist Geschichte.
- Das Ganze bewerben, wenn nur ein Teil gemeint ist. Wenn nur die Verpackung recycelt ist, darf nicht das ganze Produkt oder gar das ganze Unternehmen als umweltfreundlich dargestellt werden.
- Pflichten als Verdienst verkaufen. Was ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist, darf nicht als besondere Umweltleistung beworben werden.
Und noch zwei Regeln außerhalb der schwarzen Liste, bei denen es auf den Einzelfall ankommt: Versprechen für die Zukunft („bis 2035 klimaneutral“) sind irreführend, wenn dahinter kein konkreter, öffentlicher, überprüfbarer Plan mit Zwischenzielen und unabhängiger Kontrolle steht. Und Vergleiche zwischen Produkten in Umweltfragen brauchen eine Angabe, wie verglichen wurde.
Was man also sagen kann
Die gute Nachricht: Alles, was konkret und belegbar ist. Und das ist mehr, als man denkt.
- Das Material. „Besteht aus Zuckerrohrfaser“, „aus Frischfaserkarton“, „aus 80 Prozent Recyclingpapier“. Kein Wertbegriff, nur ein Fakt.
- Die Beschichtung oder ihr Fehlen. „Ohne Kunststoffbeschichtung“ ist nachprüfbar. „Plastikfrei“ als Bewertung des ganzen Produkts eher nicht.
- Das anerkannte Zertifikat, mit Norm. „Industriell kompostierbar nach EN 13432“ oder „FSC-zertifiziertes Holz“ sagt, wer geprüft hat und was. „Kompostierbar“ allein sagt es nicht.
- Herkunft und Weg. „Hergestellt in Finnland“, „Lieferung ohne Umverpackung aus Folie“.
- Reparatur, Austausch, Garantie. „Der Deckel ist einzeln nachbestellbar“, „zehn Jahre Garantie auf den Rahmen“. Auch das sind Umweltaussagen, nur ehrliche.
- Der Vergleich mit Basis. „Wiegt 30 Prozent weniger als unser Vorgängermodell von 2023“, mit dem Vorgänger daneben und der Angabe, wie gemessen wurde.
Der Übersetzungstest
Nehmen wir einen beliebigen Becher aus einem beliebigen Regal. Alter Text: „Unser nachhaltiger, umweltfreundlicher Öko-Becher, klimaneutral und biologisch abbaubar, für eine grünere Zukunft.“ Neun Wörter mit Gefühl, null mit Inhalt, und keine Erklärung weit und breit.
Übersetzt: „Becher aus Kartonfaser mit Beschichtung auf Stärkebasis. Industriell kompostierbar nach EN 13432, Zertifikat auf der Produktseite. Nicht für den Heimkompost. Hergestellt in Polen.“ Klingt weniger nach Wald und Wiese, aber jeder Satz übersteht eine Nachfrage. Und Kunden, die lesen können, merken den Unterschied schneller, als die Werbeabteilung glaubt.
Und wer kontrolliert das?
Niemand muss auf eine Behörde warten. In Deutschland gehen Wettbewerber und Verbraucherverbände über das Wettbewerbsrecht vor, und die Abmahnung ist ein etabliertes Geschäftsmodell. Wer am 28. September noch eine unerklärte grüne Vokabel auf der Packung stehen hat, sollte den Briefkasten im Auge behalten. Die Frist ist kein Geheimnis, die Richtlinie stammt aus dem Februar 2024.
Damit endet der ernste Teil. Ich sitze weiter auf meinem nachhaltigen Stuhl, das Zimmer bleibt klimaneutral, und der Tee wird kalt, was man wohl als CO₂-neutral bezeichnen darf, er hat nie gesprudelt. Es ist ein grüner Tee. Farblich.
Dieser Beitrag ist eine Satire und keine Rechtsberatung. Stand September 2026, Grundlage: Richtlinie (EU) 2024/825 und das deutsche Umsetzungsgesetz zum UWG. Wie eine konkrete Aussage im Einzelfall zu bewerten ist, hängt vom Medium, vom Kontext und vom Beleg ab. Wer Werbetexte prüfen lassen will, fragt jemanden mit Robe.