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Zertifiziertes Bio Einweggeschirr

 

Zertifiziertes Einweggeschirr: nachhaltige Ressourcen-Nutzung und soziales Engagement

Engagement für die nachhaltige Nutzung der Rohstoffe ist uns ein Anliegen. Daher besteht unser Sortiment ausschließlich aus zertifizierten Produkten. Sie unterliegen der Zertifizierung nach ISO 140001 für Umweltmanagementsysteme sowie der Zertifizierung nach DIN EN13432 für die Kompostierung. Unsere verantwortungsvolle Nutzung der Ressource Holz bestätigt die Zertifizierung unserer Holzprodukte nach FSC (Forest Stewardship Coucil). Das genutzte Holz entstammt nachhaltiger Forstwirtschaft und wird fortlaufend aufgeforstet.

ISO 14001: Umweltmanagementsystemnorm

Betrieblicher Umweltschutz ist auf durchdachte Umweltmanagementsysteme nach ISO 14001 angewiesen. Der betriebliche Umweltschutz verfolgt das Ziel, Rechtsvorschriften zur Umwelt einzuhalten und negative Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern. Beispielsweise sind Boden- oder Luftverschmutzung zu minimieren. Das Umweltmanagement stützt sich auf die Nutzung bewährter Managementsysteme. Diese setzen an  allen Prozessen an, die einen Einfluss auf die Umwelt haben können. Dies umfasst alle Aktivitäten, die mit Ressourcen-Nutzung oder der Entstehung von Emissionen verbunden sind.
Nachhaltige und zertifizierte Einwegprodukte wie Togo-Verpackungen müssen in durchdachte Umweltmanagementsysteme eingebettet sein. Dies bestätigt die Norm ISO 14001, vergeben vom TÜV Rheinland. Es handelt sich um eine bereits im Jahr 1996 eingeführte und weltweit anerkannte Norm als Grundlage für Umweltmanagementsysteme. Sie umfasst sämtliche Aspekte, die für eine stete Verbesserung des Umweltmanagements  wichtig sind. In dieser Norm sind unter anderem Aufbau, Realisation, Aufrechterhaltung sowie Optimierung eines (betrieblichen) Umweltmanagementsystems definiert.
Mit einem zertifizieren Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 integrieren wir als Unternehmen das Umweltmanagement in sämtliche betrieblichen Bereiche und Prozesse. Das primäre Ziel der ISO 14001 ist die Förderung des Umweltschutzes sowie die Reduktion der Umweltauswirkungen. Dies soll dabei im Einklang mit wirtschaftlichen und sozialen Interessen stehen. Es existiert eine ganze Reihe von Normen für das Umweltmanagement, doch ist die ISO 14001 der einzige weltweit anerkannte zertifizierbare Standard. Diese Umweltnorm folgt der HLS (High Level Structure), die nach einem ISO-Beschluss für sämtliche neueren Normen für Managementsysteme gilt. Es handelt sich um eine einheitliche Gliederung und Terminologie. Durch einheitliche Definitionen und Begriffe ist die Norm übersichtlich und transparent.
Als Zertifikat einer akkreditierten und neutralen Zertifizierungsstelle ist die ISO 14001 geeignet, gegenüber Kunden, Vertragspartnern und Öffentlichkeit glaubhaft ein Engagement für den Umweltschutz nachzuweisen.

DIN EN 13432: Nachweis Kompostierbarkeit

Umweltfreundliches Einweggeschirr muss biologisch abbaubar beziehungsweise kompostierbar sein. Die DIN EN 1342 beinhaltet Kriterien zur Kompostierbarkeit von Verpackungsmaterial. Die Kriterien ähneln denen der Norm DIN EN 14995, die Regelungen zur Kompostierbarkeit für Kunststoffe beinhaltet. Als kompostierbar gelten Stoffe allgemein, wenn sie innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne (ein Kompostierungszyklus) in einem Kompostierungssystem unter definierten Bedingungen vollständig zersetzbar sind. Sie zersetzen sich hierbei zu Wasser, Kohlenstoffdioxid und Biomasse. Damit sie diesen Normen genau entspricht, hat eine biologisch abbaubare Verpackung eine Reihe von Kriterien zu erfüllen: Im Hinblick auf die Abbaubarkeit in wässrigen Medien gilt, dass

  • 90 Prozent des organischen Materials innerhalb von 6 Monaten in Kohlenstoffdioxid umgewandelt werden müssen. Was die chemische Analyse betrifft, sind sämtliche Inhaltsstoffe darzulegen. Außerdem sind alle Grenzwerte für Schwermetalle zu überprüfen. 
  • 12 Wochen Kompostierung müssen ausreichen, damit nicht mehr als 10 Prozent der Rückstände (unter Bezug auf die ursprüngliche Masse) in einem Sieb mit 2 Millimetern Durchlass zurückbleiben.
  • Nach weiteren 3 Monaten sollen auch Partikel unter 2 Millimetern verstoffwechselt sein.
  • Weiterhin ist eine praktische Überprüfung der technischen Kompostierbarkeit vorgesehen. Demnach dürfen keine schädlichen oder negativen Einwirkungen auf den Kompostierungsvorgang vorliegen. 
  • Ebenso spielt die Ökotoxizität bei der Kompostierungs-Norm eine Rolle. Hier geht es um die Auswirkungen des Komposts auf die Umwelt, insbesondere auf die Pflanzen und ihr Wachstum. Die Qualität des Kompost ist beispielsweise über Pflanzen-Wachstumstests zu ermitteln. 
  • Eventuelle Zusatzstoffe (enthalten zu weniger als einem Masse-Prozent) müssen im Rahmen der Kompostierung unbedenklich sein. Dies gilt auch für die in der Verpackung verbleibenden Reststoffe oder Stoffe, die zusammen mit dem Produkt entsorgt werden.
  • Für organische Zusatzstoffe, deren Masseanteil 1 Prozent übersteigt gilt, dass diese ebenso die Anforderungen an biologisch abbaubare Zusatzstoffe nachweisen müssen

Erst wenn all diese Kriterien und Anforderungen erfüllt sind, dürfen biologische Verpackungen von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle den Nachweis der Kompostierbarkeit nach der Norm DIN EN 13432 erhalten.

FSC (Forest Stewardship Council)

Die Stiftung FSC ist im Jahr 1993 in Brasilien gegründet worden. Ihr Auftrag war die Bekämpfung des Raubbaus im Amazonas-Tropenwald. Heute ist FSC ein weltweit anerkannter Standard, dessen
Zertifizierung für eine nachhaltige Nutzung der Ressource Holz steht. Nachhaltigkeit bedeutet hierbei eine Verwendung der Ressourcen in einer Art und Weise, dass die natürliche Regenerationsfähigkeit erhalten bleibt. Der FSC-Standard beinhaltet 10 Kriterien, nach denen Bäume gefällt und verarbeitet werden dürfen. Ebenso legt der FSC Wert auf die Erhaltung des Ökosystems und des Lebensraums für Flora und Fauna. Auch  oziale Aspekte wie den Lebensraum der Bevölkerung sowie die Bedingungen der Waldarbeiter berücksichtigt der FSC. Für den Verkauf FSC-gekennzeichneter Produkte muss ein Unternehmen gemäß FSC zertifiziert sein.
Mit diesem Zertifikat garantieren wir Verbrauchern, nur Holzprodukte aus nachhaltiger Waldwirtschaft zu vertreiben. Die Kennzeichnungspflicht reicht vom Wald bis zum Verkauf der Endprodukte. 

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