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Mehrwegpflicht für Take-Away Verpackungen in der Gastronomie ab 2023

Die Mehrwegpflicht kommt - das müssen Unternehmen wissen

Der deutsche Gesetzgeber hat sich zu mehr Nachhaltigkeit verpflichtet und nimmt dabei auch die Gastronomie ins Visier. Neue Pflichten für Gastronomen sorgen bereits jetzt für Ärger in der Branche. Denn ab 2023 gelten neue Vorgaben in vielen Bereichen. Vor allem bei der Ausgabe von Einweggeschirr soll der Gastronom und auch der Kunde zu mehr Nachhaltigkeit bewegt werden. Dazu wird unter anderem eine Mehrwegpflicht eingeführt. Wie sinnvoll diese ist und wann und wo diese gilt, schauen wir uns gemeinsam einmal an.

Der Weg weg vom Einweggeschirr

Der Umweltschutz nimmt einen immer größeren Raum in Deutschland ein. Das ist wichtig und richtig, auch wenn der Gesetzgeber häufig leicht über das Ziel hinausschießt. Anstatt schlechtes Einweggeschirr grundsätzlich zu verbieten und Unternehmen somit zur Nachhaltigkeit zu zwingen, versucht es der Gesetzgeber auf einem anderen Weg. Mit der Mehrwegpflicht, welche ab dem 01. Januar 2023 gilt, sollen Unternehmen dazu angehalten werden, Mehrweggeschirr gegen Pfand anzubieten oder sogar vom Kunden mitgebrachtes Geschirr zu nutzen. Die Pflichten der Gastronomen sind dabei sehr eng reglementiert. Unter anderem müssen diese die neue Verpflichtung deutlich sichtbar plakatieren und Kunden somit über die neuen Möglichkeiten umfassend aufklären. Die Pflichten für Gastronomen sind im Verpackungsgesetz in §33 und §34 sehr klar definiert. Verstöße oder die Nichteinhaltung der neuen Gesetzgebung können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft werden. Daher ist es wichtig sich umfassend mit der neuen Mehrwegpflicht auseinanderzusetzen und die wichtigen Eckpunkte des Gesetzes zu kennen. So kannst Du auf Dauer die passende Lösung für Dein Unternehmen finden und aktiv die Umwelt schonen.

Mehrwegpflicht gegen Pfand - Lösungen für Gastronomen

Die neue Mehrwegpflicht stellt Gastronomen vor erhebliche Herausforderungen. Die neuen Pflichten für Gastronomen stellen zudem auch deren Zulieferer vor neue Herausforderungen. Während viele gastronomische Betriebe bereits jetzt auf hochwertiges Bio-Einweggeschirr setzen, um Speisen und Getränke außer Haus anbieten zu können, wird dieser Bereich in Zukunft deutlich komplizierter. Die damit verbundenen Maßnahmen und Kosten muss jeder Betrieb für sich selbst ermitteln. Denn die ab Anfang 2023 in Kraft tretende Mehrwegpflicht betrifft mehr Betriebe, als man es auf den ersten Blick meinen dürfte.

Die Rücknahme des Geschirrs als Verpflichtung

Ein großes Problem für viele Betriebe im Bereich der Gastronomie wird das System rund um die Rücknahme und die Aufbereitung des Geschirrs. Schließlich müssen dabei die verschiedenen hygienischen Bedingungen erfüllt werden. Das bedeutet unter anderem einen höheren Aufwand oder die Anschaffung von neuen Maschinen für die sachgemäße Reinigung im entsprechenden Umfang. Da Unternehmen im Rahmen der Mehrwegpflicht das Mehrweggeschirr zum gleichen Preis wie das Einweggeschirr anbieten muss, kommt es somit zwingend zu Verteuerungen für den Endkunden. Dies gut und klar zu kommunizieren wird ebenfalls eine Herausforderung in Zeiten ohnehin steigender Preise in der Gastronomie.

Das gilt ab 2023 genau: Pflichten für Gastronomen

Betroffen von der Mehrwegpflicht sind alle Unternehmen im Bereich des Lebensmittelhandwerks, welche Speisen und oder Getränke zum Mitnehmen anbietet. Die Speisen oder Getränke müssen dabei unmittelbar vor dem Verkauf in Einweggeschirr verpackt werden. Wichtig ist dabei, dass das Einweggeschirr Kunststoff enthalten muss. Einfache Pizzakartons aus reinem Karton sind dementsprechend nicht betroffen. Unternehmen, welche diese Voraussetzungen erfüllen müssen Ihren Kunden immer eine Mehrweg-Alternative zum gleichen Preis anbieten. Es ist allerdings in Ordnung auf diese Alternative einen Pfand zu erheben.

Da ein System mit Rücknahme, Pfand und dem Spülen und Säubern des Mehrweggeschirrs allerdings mit höheren Kosten für den Gastronomen verbunden sind, gibt es Ausnahmen in der Regelung. So sollen kleine Betriebe nicht übermäßig stark unter der neuen Mehrwegpflicht leiden. Denn die Pflicht gilt nur dann, wenn die Verkaufsfläche des Unternehmens über 80 Quadratmeter beträgt und mehr als fünf Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind. Es gilt laut Gesetz, dass beide Kriterien zutreffen müssen. Unternehmen mit kleiner Verkaufsfläche aber vielen Mitarbeitern sind ebenso betroffen wie Unternehmen mit großer Verkaufsfläche und wenigen Mitarbeitern.

Grundsätzlich sind die Ausnahmen in dem aktuellen Gesetz zur Mehrwegpflicht eindeutig zu schwammig deklariert. Hier wird es mit dem Beginn des Jahres 2023 zu ersten Klagen kommen, infolgedessen viele der aktuellen Schwächen ausgeräumt und geklärt werden. Unternehmen sollten aufgrund der drohenden Strafen bei Verstößen daher aktuell eher auf passende Lösungen setzen, die keinen Kunststoff enthalten und somit eine gute Alternative zu Mehrweggeschirr darstellen. Gutes und hochwertiges Bio-Einweggeschirr kann hier eine echte Alternative darstellen.

Warum warten? Recyclebares Einweggeschirr als echte Lösung

Die sich ändernden Pflichten für Gastronomen betreffen, wie man sehen kann, nur einen Teil der Gastronomie. Vor allem bei einer kleinen Verkaufsfläche und wenigen Mitarbeitern ist es somit problemlos möglich, weiterhin Einweggeschirr zu nutzen und den Kunden somit keine weiteren Kosten wie den Pfand aufzuhalsen. Dennoch sollte man im Bereich der Gastronomie auch die Ökologie nicht aus den Augen verlieren. Denn Einweggeschirr muss nicht zwingend umweltschädlich sein. Es gibt mittlerweile so hochwertige Alternativen, welche keine Kunststoffe enthalten und welche vollständig abbaubar sind. Diese Varianten können sowohl als Einweggeschirr als auch als Mehrweggeschirr genutzt werden, da diese sich durch die sehr hohe Haltbarkeit und die einfache Reinigung auszeichnen. Wenn Du also ein System suchst, mit welchem Du auch die Rücknahme und die Ausgabe gegen Pfand realisieren möchtest, können wir Dir passende Lösungen bieten. Vom umweltfreundlichen Einweggeschirr bis zu passenden Mehrweg-Lösungen für die Gastronomie unterstützen wir unsere Kunden in allen Belangen.

Fazit: Mit der Mehrwegpflicht verändern sich die Regeln deutlich

Noch immer ist nicht vollends klar, welche Betriebe wirklich von den neuen Regeln betroffen sein werden, da Teile des Gesetzes viel zu schwammig formuliert worden sind. Dennoch ist es für die meisten Betriebe bereits jetzt sinnvoll, Kunststoffe aus dem eigenen Sortiment zu verbannen und auf passende Alternativen zu setzen. Neben dem dazu notwendigen Mehrweggeschirr und der Option Pfand auf dieses zu erheben, können Gastronomen auch auf recyclebare Lösungen aus nachhaltigen Materialien setzen. So kann man den Pflichten für Gastronomen entsprechen und muss sich dennoch nur mit einer kleinen Anzahl an Kunden herumschlagen, welche die Mehrwegpflicht unbedingt nutzen möchten. Denn das System um Rücknahme, Pfand und auch um das Befüllen von kundeneigenen Gefäßen, wird so manchen Gastronomen nachhaltig überfordern und gewohnte Betriebsabläufe nachhaltig stören.

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